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Unser Taschengeldzuschuss für Euch
Der Taschengeldzuschuss soll Euch die Möglichkeit geben, im allgemeinen gesellschaftlichen Umgang in Eurem Freundeskreis, nicht wegen fehlender finanzieller Mittel als Außenseiterin da zu stehen.
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Beantragung des Taschengeldzuschusses
Um einen Taschengeldzuschuss zu bekommen, müsst Ihr zuerst mal einen formlosen Antrag über unsere Kontaktformulare stellen.
Nachdem Euer Antrag positiv beschieden wurde, bekommt Ihr ein Schreiben, in dem die Höhe des monatlichen Betrages sowie die Laufzeit der Zahlung genannt sind.
Im Regelfall wird das Taschengeld für 12 Monate bewilligt, danach muss neu beantragt werden.
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Bedingungen für den Taschengeldzuschuss
Nach einer ersten Vorprüfung Eures Antrags brauchen wir einige Dokumente und Unterlagen von Euch bzw. Euren Eltern / Erziehungsberechtigten. Vor allem muss natürlich nachgewiesen werden, dass Ihr von Euren Eltern / Erziehungsberechtigten kein oder nur ein geringes Taschengeld bekommt.
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Höhe des Taschengeldzuschuss
Die Höhe des Taschengeldzuschusses bemisst sich nach dem durchschnittlichen Satz, den Jugendliche in Eurem Alter zur Verfügung haben. Als Vergleich wird die Taschengeldempfehlung des Familienportals des Bundes herangezogen, wobei in begründeten Fällen auch eine Erhöhung erfolgen kann.
Es gelten folgende Höchstgrenzen (pro Monat):
11 Jahre: 30,00 Euro
12 Jahre: 40,00 Euro
13 Jahre: 50,00 Euro
14 Jahre: 60,00 Euro
15 Jahre: 70,00 Euro
16 Jahre: 80,00 Euro
17 Jahre: 90,00 Euro
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Auszahlung des Taschengeldzuschusses
Die Auszahlung des Taschengeldes erfolgt bei uns grundsätzlich unbar, d.h. durch Überweisung auf ein Girokonto von Euch. In Ausnahmefällen können wir auch eine Barzahlung durchführen.
Bei größeren Zuschüssen und Einmalzahlungen behalten wir uns vor, dass wir Kaufbelege einsehen wollen, um die Verwendung unserer Gelder zu überprüfen.